Wärmeplanung: Jetzt müssen konkrete Schritte folgen!
Bernd Uwe Rasch
Im Rahmen der Wärmeplanung wurden anhand wirtschaftlicher Kriterien vier Gebiete identifiziert, die sich grundsätzlich für ein Nahwärmenetz eignen: das Gewerbegebiet, das Krankenhausareal sowie die Bereiche „Am Rosenplatz“ und „Holsteiner Straße“.
Um Investoren für den Aufbau und den Betrieb solcher Wärmenetze zu gewinnen, sollte die Verwaltung ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren durchführen. Bis heute ist dieser wichtige Schritt jedoch noch nicht erfolgt. Aus unserer Sicht gehört ein Interessenbekundungsverfahren zu den ersten konkreten Maßnahmen bei der Umsetzung der Wärmeplanung. Die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Eigentümerinnen und Eigentümer in den betroffenen Gebieten brauchen frühzeitig Planungssicherheit. Sie müssen wissen, ob dort künftig mit einem Nahwärmenetz zu rechnen ist oder nicht. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass ein Interessenbekundungsverfahren schnellstmöglich gestartet wird.
Bernd Uwe Rasch