Nachverdichtung mit Augenmaß!

Volker Dahms

In bereits bestehenden Wohngebieten für die kein gültiger Bebauungsplan mehr existiert, werden Neubauvorhaben nach § 34 des Baugesetzbuches genehmigt. Danach kann eine Baugenehmigung erteilt werden, wenn sich das Neubauvorhaben an der vorhandenen Umgebungsbebauung orientiert. Leider ist dies eine sehr schwammige Festlegung, die immer wieder für Ärger und Diskussionen sorgt. Bei vielen Neubauvorhaben in bereits bestehenden Wohngebieten kommt es aufgrund dieser Rechtslage zu einer mit dem Gebietscharakter nicht mehr verträglichen Überausnutzung der Grundstücke. Teilweise werden bis zu 80 % der Grundstücksfläche versiegelt. Aufgrund erfolgreicher Anträge der Reinbeker FDP haben Politik und Verwaltung ab 2019 begonnen für bereits bestehende Wohngebiete neue Bebauungspläne aufzustellen, um die Nachverdichtung gebietsverträglich zu steuern und die Versiegelung bei 50 % der Grundfläche zu begrenzen. So wird Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen. Während in den nun vorliegenden Entwürfen für Hinschendorf diese Vorgaben weitgehend umgesetzt sind und nur wenige Festlegungen noch geändert werden sollten, ist bei anderen Planungen das Ziel noch nicht erreicht. Aktuell orientieren sich die von der Verwaltung vorgelegten Entwürfe für Prahlsdorf bei Art und Ausmaß der Bebauung an den schlimmsten bereits vorhandenen Auswüchsen. Gemeinsam mit den Anwohnern und unterstützt von zwei weiteren Fraktionen konnten wir eine alternative Planung erarbeiten, die geeignet ist, den Charakter des Gebietes zu bewahren. Diesen Weg wollen wir mit Nachdruck bei den weiteren zu bearbeitenden Bebauungsplänen auch nach der Kommunalwahl im Mai 2023 gehen. Anträge für weitere aufzustellende Bebauungspläne wurden bereits von uns gestellt. Nachverdichtung Ja, aber mit Augenmaß ist unsere Devise.

Ihr Volker Dahms