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Gut vorbereitet auf den Rechtsanspruch

Reinbek ist mit seinen bestehenden Betreuungsangeboten an den Grundschulen gut auf den ab Sommer 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung vorbereitet. Allerdings hat das zuständige Landesministerium die verbindlichen Vorgaben dafür erst Ende Dezember 2025 veröffentlicht. Deshalb mussten einige bereits beschlossene Regelungen noch einmal angepasst werden.

Bernd Uwe Rasch

Reinbek ist mit seinen bestehenden Betreuungsangeboten an den Grundschulen gut auf den ab Sommer 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung vorbereitet. Allerdings hat das zuständige Landesministerium die verbindlichen Vorgaben dafür erst Ende Dezember 2025 veröffentlicht. Deshalb mussten einige bereits beschlossene Regelungen noch einmal angepasst werden. Ab dem 1. August 2026 gelten an den Reinbeker Grundschulen nun folgende Regelungen: Der Elternbeitrag für die Betreuung bis 16 Uhr beträgt einheitlich 100 Euro im Monat. Eine zusätzliche Betreuungsstunde vor Schulbeginn oder nach 16 Uhr kostet jeweils 20 Euro monatlich. Für die Ferienbetreuung, auf die Eltern einen Anspruch von bis zu acht Wochen im Jahr haben, werden 50 Euro pro Woche berechnet. Der Beitrag für das Mittagessen beträgt an allen Grundschulen einheitlich 90 Euro im Monat. Der Rechtsanspruch gilt zunächst nur für Kinder in der ersten Klasse. Trotz zusätzlicher finanzieller Belastungen für den Haushalt der Stadt Reinbek, gilt in Reinbek das Angebot auch schon für die Kinder der Klassenstufen zwei bis vier. Geschwisterermäßigungen und die Sozialstaffel für Familien mit geringerem Einkommen bleiben erhalten. Unser Ziel bleibt unverändert: die bestmögliche Betreuung für Reinbeks Kinder.

Ihr Bernd Uwe Rasch