Grundsteuer aufkommensneutral gestalten!
Zurzeit sind Reinbeks Wohnungs- und Hauseigentümer im Rahmen der Grundsteuerreform damit beschäftigt eine „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ abzugeben. Hintergrund ist, dass die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer gemäß einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auf Basis aktueller Werterhebungen berechnet werden muss. Die Grundsteuer errechnet sich aus den drei Faktoren: Grundstückswert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz. Der Hebesatz wird dabei jeweils durch die einzelne Kommune festgelegt. Diese Möglichkeit weckt bei dem ein oder anderen Kommunalpolitiker Begehrlichkeiten, eine Steuererhöhung durch die Hintertür umzusetzen. Die Reinbeker Liberalen setzen sich dafür ein, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer ab 2025 nicht höher ausfallen als bisher und der Hebesatz in Reinbek entsprechend aufkommensneutral gewählt wird. Da die Grundsteuer bei Mietwohnungen am Ende der Mieter zahlt, ist dies ein kommunaler Beitrag, die Kosten des Wohnens nicht weiter in die Höhe zu treiben.
Bernd Uwe Rasch
FDP-Fraktion Reinbek