Grundsteuer aufkommensneutral!

Bernd Uwe Rasch

Zurzeit waren und sind Reinbeks Wohnungs- und Hauseigentümer im Rahmen der Grundsteuerreform damit beschäftigt, eine „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ abzugeben. Hintergrund ist, dass die zu zahlende Grundsteuer gemäß einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ab 2025 auf Basis aktueller Werterhebungen berechnet werden muss. Die Grundsteuer errechnet sich aus den drei Faktoren: Grundstückswert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz. Der Hebesatz wird dabei jeweils durch die einzelne Kommune festgelegt. Diese Möglichkeit weckt bei dem ein oder anderen Kommunalpolitiker Begehrlichkeiten, eine Steuererhöhung durch die Hintertür umzusetzen. Die Reinbeker Liberalen setzen sich dafür ein, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer ab 2025 nicht höher ausfallen als bisher und der Hebesatz in Reinbek entsprechend aufkommensneutral gewählt wird. Da die Grundsteuer bei Mietwohnungen am Ende der Mieter zahlt, ist dies ein kommunaler Beitrag, die Kosten des Wohnens nicht weiter in die Höhe zu treiben.  Leider fand unser Antrag, sich zu einer aufkommensneutralen Grundsteuer ab 2025 zu bekennen, am 8. September 2022 keine Mehrheit in der Reinbeker Stadtverordnetenversammlung. Nur Forum21 und natürlich die FDP-Fraktion stimmten dafür. Die von Ihnen am 14. Mai 2023 zu wählenden Stadtverordneten werden sich in dieser Frage spätestens im Jahr 2024 festlegen müssen. Sie haben mit Ihrer Stimme am 14. Mai daher entscheidenden Einfluss auf die Höhe Ihrer ganz persönlichen Wohnkosten.

Ihr Uwe Rasch