Flucht und Asyl: Reinbek steht zu seinen Verpflichtungen
Nach Abzug aller Zuschüsse, welche die Stadt Reinbek von Bund und Land erhält, verbleiben für das Jahr 2024 ca. 2,6 Mio. € laufende Betriebskosten für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern, die aus dem Haushalt der Stadt Reinbek zu zahlen sind. Hinzu kommen Investitionen von ca. 2,5 Mio. € für den Bau neuer Unterkünfte im Jahr 2024. Erfreulicherweise ziehen hier alle Fraktionen in der Reinbeker Stadtverordnetenversammlung an einem Strang.
Die evangelische Kirchengemeinde betreibt schon seit vielen Jahren eine Tafel für Bedürftige. Dieses Engagement begrüßen wir ausdrücklich. Zusätzlich gibt es seit letztem Jahr einmal pro Woche eine kostenfreie Ausgabe von Lebensmitteln an ukrainische Flüchtlinge. Die jährlichen Kosten dafür betragen 41.600,- €, was in der Vergangenheit aus Spenden finanziert wurde. Die Kirche hat nun beantragt, dass diese Kosten für ukrainische Flüchtlinge künftig aus Haushaltsmitteln der Stadt Reinbek finanziert werden sollen. Auch mit Blick auf die Haushaltssituation der Stadt Reinbek im Jahr 2024, hat eine Mehrheit der Stadtverordneten diesen Antrag auf zusätzliche soziale Leistungen abgelehnt. Folgende Gründe haben uns darüber hinaus zu einer Ablehnung des Antrags geführt.
Auf Antrag der FDP-Kreistagsfraktion wurde im Haushalt des Kreises Stormarn bereits für 2023 ein Förderbetrag für Tafeln in Stormarn, die allen bedürftigen Bevölkerungsgruppen zugänglich sind, eingerichtet. Obwohl keine Tafel diese Förderung bisher in Anspruch genommen hat, haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Förderung auch im Jahr 2024 fortgesetzt wird. Eine zusätzliche Förderung der Tafeln durch die Stadt Reinbek ist daher nicht erforderlich.
Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten vom ersten Tag an Bürgergeld. Alle anderen Flüchtlinge und Asylbewerber erhalten die deutlich geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Eine zusätzliche staatliche Sozialleistung, ausschließlich für die finanziell am besten aufgestellte Flüchtlingsgruppe, ist daher aus unserer Sicht hochproblematisch und nicht verantwortbar.
Das Bürgergeld muss gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Höhe so bemessen sein, dass der Lebensunterhalt einschließlich Verpflegung davon bestritten werden kann. Deshalb wurde und wird das Bürgergeld in zwei Schritten von jeweils 12 % nach oben angepasst. Ab dem 1. Januar 2024 erhält eine vierköpfige Familie, die Bürgergeld empfängt, incl. Wohnkosten 3.156,50 € netto im Monat. Ein Betrag mit dem aus unserer Sicht die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt wird. Eine ergänzende Übersicht über die Höhe des Bürgergeldes ab 2024 für einige Beispielfälle finden Sie hier.