Aufkommensneutraler Grundsteuerhebesatz ab 2025

Neue Grundsteuer ab 2025

Zur zukünftigen Grundsteuer sind zahlreiche Halb- oder Falschinformationen unterwegs. Hier zeigen wir Ihnen an einem Beispiel wie die Grundsteuer bisher und zukünftig berechnet wird. Wichtig ist, dass der Hebesatz ab 2025 aktuell noch nicht beschlossen ist.

Die Grundsteuer berechnet sich wie folgt:

Einheitswert/Grundsteuerwert × Grundsteuermesszahl ‰ × Hebesatz %

Dabei ist der Einheitswert der Grundstückswert entsprechend der Regelung bis Ende 2024. Der Grundsteuerwert wurde aufgrund der Angaben der Grundstückseigentümer mit Bescheid des Finanzamtes neu festgesetzt und ersetzt ab 2025 den Einheitswert. Der Grundsteuerwert soll den tatsächlichen Wert des Grundstücks besser widerspiegeln als der bisherige Einheitswert und ist daher in der Regel auch um ein Vielfaches höher als der Einheitswert. Weder Einheitswert noch Grundsteuerwert sagen etwas über den tatsächlich zu erzielenden Verkaufserlös eines Grundstücks aus.

Die Grundsteuermesszahl ist eine vom Gesetzgeber festgesetzte Größe.

Die Messzahl betrug z. B. bis Ende 2024 für Mehrfamilienhäuser 3,5 Promille, ab 2025 beträgt die Messzahl für Mehrfamilienhäuser 0,31 Promille. Die neue Messzahl ist also weniger als 1 Zehntel der bisherigen Messzahl.

Der Hebesatz wird durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in der Kommune (hier Stadt Reinbek) festgelegt.

Bis Ende 2024 gilt ein Hebesatz von 390 Prozent, als aufkommensneutralen Hebesatz schlägt die Stadtverwaltung nun 433 Prozent vor.

Beispielrechnung für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zum Vergleich.

Einheitswert bis Ende 2024: 26.537,- €

Grundsteuermesszahl bis Ende 2024: 3,5 Promille

Hebesatz bis Ende 2024: 390 Prozent

Grundsteuer jährlich: 26.537 € x 3,5/1000 x 390/100 = 362,23 €

Werte ab dem 01.01.2025

Grundsteuerwert ab 2025:    179.400,- €

Grundsteuermesszahl ab 2025: 0,31 Promille

Hebesatz ab 2025: 433 Prozent

Grundsteuer jährlich: 179.400 € x 0,31/1000 x 433/100 = 240,81 €

Im Beispiel verringert sich durch die Reform also die zu zahlende Grundsteuer.

 

Beispielrechnung für eine Doppelhaushälfte zum Vergleich.

Einheitswert bis Ende 2024: 35.567,41,- €

Grundsteuermesszahl bis Ende 2024: 3,1 Promille

Hebesatz bis Ende 2024: 390 Prozent

Grundsteuer jährlich: 35.567,41 € x 3,1/1000 x 390/100 = 430,01 €

Werte ab dem 01.01.2025

Grundsteuerwert ab 2025:    636.500,- €

Grundsteuermesszahl ab 2025: 0,31 Promille

Hebesatz ab 2025: 433 Prozent

Grundsteuer jährlich: 636.500 € x 0,31/1000 x 433/100 = 854,37 €

Im diesem Beispiel erhöht sich durch die Reform also die zu zahlende Grundsteuer deutlich.

Die Reinbeker Liberalen setzen sich dafür ein, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer ab 2025 nicht höher ausfallen als bisher. Diese Aufkommensneutralität soll mit dem neuen Hebesatz von 433 erreicht werden. Die Reform der Grundsteuer wird auch bei Aufkommensneutralität dazu führen, dass einige Grundstückseigentümer mehr Grundsteuer zahlen und andere weniger als bisher. Grund dafür ist die nun aktuellere und realitätsnähere Bewertung der Grundstücke.